KontaktMarktgemeinde GrödigDr. Richard Hartmann Straße 15082 Grödig
Sie erreichen uns+43 6246 72106 gemeinde@groedig.at
Die Berufung gehört zu den gültigen Rechtsmitteln in Österreich. Die Berufung findet bei Urteilen in erster Instanz Anwendung. Die Berufung muss innerhalb von 4 Wochen eingebracht werden, sofern das Urteil vom Gericht schriftlich zugestellt wurde.
Sofern das Urteil mündlich und in Anwesenheit der betroffenen Parteien verlautbart wurde, beläuft sich die Berufungsfrist nur auf 14 Tage.
Die Berufung muss schriftlich und von einem Rechtsanwalt eingehen.
https://kommunal.at/glossar/berufung