Bitte bringen Sie für das Aufgebot mit:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass, Personalausweis)
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise(bei Wohnsitz im Ausland)
- Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein: z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung, mit entsprechender Übersetzungund nicht älter als 6 Monate vom Ausstellungsdatum
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit mit Rechtskraftklausel (Verlobte zwischen 16 und 18 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters(unter 18 Jahren) bzw. Sachwalter
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft